
Kosten für Transport und Instruktion nicht jedoch für Reinigung,
Reparaturen und Ersatz fehlender Teile.
5. Lieferfrist und Lieferung
Die sfd bemüht sich, die in der Auftragsbestätigung zugesagten
Liefertermine einzuhalten. Sie gelten jedoch nur unter Vorbehalt
unvorhergesehener Ereignisse und höherer Gewalt. Im Verzugs-
fall ist der Käufer zur Einräumung einer angemessenen Nachfrist
verpflichtet.
Verzögerungen in der Ablieferung berechtigen den Käufer nicht,
vom Vertrag zurückzutreten, Konventionalstrafen oder irgend-
welche Schadenersatzansprüche zu verlangen.
Bei der Anlieferung ist der Kunde verpflichtet, die Ware umge-
hend auf allfällige Transportschäden zu untersuchen. Festge-
stellte Transportschäden sind unverzüglich zu melden und von
der Transportanstalt protokollieren zu lassen. Die Beweispflicht
liegt beim Empfänger der Ware (Foto, Beschreibung).
5. Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht der sfd ist hiermit weg-
bedungen. An ihre Stelle tritt die Garantie. Die Garantiedauer
entspricht derjenigen des Herstellers. Eine Verlängerung ist, gegen
eine angemessene Gebühr und nur in schriftlicher Form, möglich
6. Garantie
Die Garantie beträgt 1 Jahr ab Lieferdatum für Material- oder
Fabrikationsfehler. Die Reparatur erfolgt in CH-5616
Meisterschwanden (Lager sfd) gegen franco Zustellung.
Ortsgebundene Anlagen werden vor Ort repariert.
Nicht unter die Garantie fallen Verschleissteile, Glas, Dichtun-gen,
Leuchtkörper, Schäden infolge unsachgemässer Anwendung,
Bedienung und Pflege sowie der Einsatz in einem dafür nicht
vorgesehenen Umfeld. Massgebend sind die allgemeine
Sorgfaltspflicht, die professionelle Anwendung sowie die
Bedienungs- und Installationsanleitung. Ebenso entfällt die Garantie,
wenn Dritte Eingriffe oder Veränderungen am Vertragsgegenstand
vorgenommen haben.
Die Garantiezeit wird durch eine Nachbesserung nicht verändert. Der
Käufer hat keinen Anspruch auf Ersatz eines durch den Mangel
des Kaufobjekts entstandenen unmittelbaren oder mit-telbaren
Schadens (Umsatz- bzw. Gewinnausfall, Produktions-verlust etc.).
Dieser Haftungsausschluss gilt sowohl für vertrag-liche sowie, im
gesetzlich erlaubten Rahmen, auch für ausser-vertragliche
Ansprüche.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigen-tum
der sfd swiss food display gmbh. Der Eintrag des Eigen-
tumsvorbehaltes bleibt ausdrücklich vorbehalten.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der sfd swiss food display
gmbh. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbe-
dingungen basieren auf schweizerischem Recht.
Sarmenstrorf, 2.Dezember 2020, Rev.02, kae
Speisen und Mahlzeiten bei korrekter Temperatur zum Gast transportieren
Peter Käser Inhaber
Dipl. Ing. ETH
sfd swiss food display gmbh: "the best way food can take"